und Berichtigungsverfahren. Das Wählerverzeichnis für die Europawahl am 09. Juni 2024 liegt von 16. bis 25. April 2024 täglich, wie folgt, zur öffentlichen Einsicht auf.
Weiterlesen...Das Kulturelle und Gesellschaftliche wird vielfach von den Vereinen der Marktgemeinde Schiefling am Wörthersee geprägt. Brauchtum, kulturelle Veranstaltungen und Feste fördern die Gemeinschaft im Ortsleben. Sportliche Aktivitäten sind für alle , besonders für die Jugend, eine eine wichtige Freizeitbeschäftigung.
Einzelne unter Denkmalschutz stehende Objekt in kirchlichen Besitz:
Einzelne unter Denkmalschutz stehende Objekte in Privatbesitz
Denkmale ohne Denkmalschutz (archäologische Fundgebiete):
Schieflinger Karte slowenischer Flur-, Gebiets- und Hofnamen
Interaktivni zemljevid Skofic - Slovenska ledinska, krajinska in hisna imena
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Wertstoffsammelzentrum 2024
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Öffnungszeiten
Dienstag
13.00 bis 18.00 Uhr
Freitag
09.00 bis 12.00 Uhr - 14.00 bis 19.00 Uhr
Holzspalter
Ansprechperson: Happe Maria, Tel. 0680 5521 284
EUR | |
Holzspalter je Tag | 15,00 EUR |
Holzspalter 1/2 Tag | 10,00 EUR |
Federhackzahnegge-Hackstriegel
Ansprechperson: Perdacher Franz, Tel. 0664 734 672 30
EUR | |
Federhackzahnegge-Hackstriegel je Tag | 10,00 EUR |
Zaunbohrgerät
Ansprechperson: Happe Maria, Tel. 0680 5521 284
EUR | |
Zaunbohrgerät je Tag | 15,00 EUR |
Zaunbohrgerät 1/2 Tag | 9,00 EUR |
Zaunbohrgerät 2 Stunden | 6,00 EUR |
Wiesenstriegel (hydr. u. mech.)
Ansprechperson: Sinnigen Stefan, Tel. 0664/6200620
EUR | |
Wiesenstriegel je Tag | 20,00 EUR |
Wiesenstriegel 1/2 Tag | 14,00 EUR |
Kalkstreugerät
Ansprechperson: Hafner Stefan, Tel. 50105
Kalkstreugerät: gratis
Speckschneider
Ansprechperson: Metschina Franz, Tel. 0676 9266 148
EUR | |
Speckschneider bis 10kg | 3,00 EUR |
Speckschneider je weiteren 5kg | 1,00 EUR |
Speckschneider Reinigung | 4,00 EUR |
Vakuumverpackungsmaschine
Ansprechperson: Kamnik Hannelore, Tel. 0664 788 3246
EUR | |
Sack 120/550 | 0,60 EUR |
Sack 180/550 | 0,70 EUR |
Sack 220/550 | 0,80 EUR |
Sack 200/300 | 0,50 EUR |
Sack 300/400 | 0,70 EUR |
Sack 400/600: | 1,20 EUR |
Vertikutiergerät
Ansprechperson: Perdacher Franz, Tel. 23285
EUR | |
Vertikutiergerät pro Stunde: | 25,00 EUR |
Anfahrt: | 5,00 EUR |
Posch-Schälprofi mit Zapfwellenantrieb
Schälen und Spitzen von Zaunpfählen
Ansprechperson: Michael Siedler, Tel. 50557
1 Tag: 15,00 EUR
Hier finden Sie die Abgaben bzw. Gebühren der Marktgemeinde Schiefling am Wörthersee:
Haushaltsabgaben
Tourismusabgaben
Sonstige Abgaben
Kanalanschlussgebühr
pro Bewertungseinheit (100 m²) € 2.543,55 inkl. MwSt.
Kanalbenützungsgebühr
pro Bewertungseinheit (100 m²) pro Jahr € 292,00 inkl. MwSt.
Wasseranschlussgebühr
pro Bewertungseinheit (100 m²) € 2.500,00 inkl. MwSt.
Benützungsgebühr
pro m³ € 1,74 inkl. MwSt.
Bereitstellungsgebühr
Die Höhe der jährlichen Bereitstellungsebühr wird mit dem 40-fachen des Gebührensatzes
(Höhe der Benützungsgebühr) festgelegt.
Bereitstellungsgebühr
Fassungsvermögen (l) | Kosten pro Jahr (€) inkl. MwSt. |
---|---|
bis 3.600 l | 70,00 EUR |
von 3.601 l bis 7.200 l | 140,00 EUR |
von 7.201 l bis 10.800 l | 210,00 EUR |
von 10.801 l bis 14.400 l | 280,00 EUR |
von 14.401 l bis 18.000 l | 350,00 EUR |
von 18.001 l bis 21.600 l | 420,00 EUR |
über 21.600 l | 490,00 EUR |
Müllwertkarten
Fassungsvermögen (l) | Kosten pro Jahr (€) inkl. Mwst. |
---|---|
90 l Sack / 90 l Mülltonne | 4,13 EUR |
110 l Mülltonne | 5,05 EUR |
120 l Mülltonne | 5,50 EUR |
240 l Mülltonne | 11,00 EUR |
770 l Container | 33,95 EUR |
1.100 l Container | 48,32 EUR |
90 l Müllsack im Sonderbereich | 3,90 EUR |
Auf die Größenklassen der Wohnungen entfallende monatliche Abgabenhöhe im
Gebietsteil A:
mit den Ortschaften (Ortsbereichen) Schiefling, Auen, Farrendorf, Goritschach,
Dobitschnig, Zauchen (nördlich der KeutschacherLandesstraße) und
Albersdorf (nördlich der Keutschacher Landesstraße)
Nutzfläche | EUR |
bis 30 m² | 11,80 EUR |
von mehr als 30 m² bis 60 m² | 23,60 EUR |
von mehr als 60 m² bis 90 m² | 41,30 EUR |
von mehr als 90 m² | 64,80 EUR |
Gebietsteil B:
mit den Ortschaften (Ortsbereichen) Techelweg, Roda, Zauchen
(südlich der Keutschacher Landesstraße), Albersdorf (südlich der
Keutschacher Landesstraße), Penken-Hafnerseeweg
Nutzfläche | EUR |
bis 30 m² |
10,00 EUR |
von mehr als 30 m² bis 30 m² |
20,00 EUR |
von mehr als 60 m² bis 90 m² | 35,00 EUR |
von mehr als 90 m² |
55,00 EUR |
Gebietsteil C:
mit den Ortschafen Aich, Penken, Ottosch, Roach, Raunach, St. Kathrein
Nutzfläche | EUR |
bis 30 m² |
8,30 EUR |
von mehr als 30 m² bis 60 m² |
16,50 EUR |
von mehr als 60 m² bis 90 m² |
29,50 EUR |
von mehr als 0 m² |
41,30 EUR |
Zone und Zeitraum ganzjährig
Zeitraum | EUR |
Jänner bis Dezember | 2,00 EUR |
Nächtigungstaxe ganzjährig
alle Zonen € 0,70
Ausgenommen von der Ortstaxenpflicht sind:
Personen, die in Ausübung eines Berufes, der mit überdurchschnittlich häufiger Reisetätigkeit verbunden ist, wie Omnibuschauffeur und Reiseleiter, sofern sie ihre Reisegruppe begleiten, Handelsreisende und ähnliche, für höchstens 7 Nächtigungen hintereinander in der Gemeinde, sofern sie sich als solche ausweisen.
Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und Personen, die in Jugendherbergen nächtigen. Personen, die ihre im Gemeindegebiet einen Hauptwohnsitz habenden Ehegatten, Eltern, Kinder, Geschwister oder im gleichen Grad verschwägerten Personen besuchen und bei ihnen nächtigen. Schwerbehinderte, bei denen der Grad der Behinderung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit mindestens 50 Prozent beträgt und die diesen Umstand durch Vorlage eines von einer staatlichen Behörde ausgestellten Behindertenausweises sowie durch eine dem Unterkunftsgeber auszufolgende unterfertigte Bestätigung nachweisen.
Wer als Gast in einem Beherbergungsbetrieb Unterkunft nimmt, ist ohne Rücksicht auf die Unterkunftsdauer unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb von 24 Stunden nach seinen Eintreffen durch Eintragung in ein Gästeblatt anzumelden bzw. nach der Abreise innerhalb von 24 Stunden abzumelden.
EUR | |
---|---|
Wohnung bis 60 m²/ Jahr | 200,00 EUR |
Wohnung 60 -100 m²/ Jahr | 300,00 EUR |
Wohnung über 100 m²/ Jahr | 400,00 EUR |
EUR | |
für einen Hund jährlich | 35,00 EUR |
je weiteren Hund jährlich | 48,00 EUR |
Hundemarke | 4,00 EUR |
Auszug aus der Friedhofsverordnung vom 17.12.2009
V. Nutzungsrecht
(1) Durch den Erwerb eines Grabes erhält der Berechtigte lediglich ein Nutzungsrecht nach Maßgabe dieser Friedhofsordnung.
(2) Der Erwerb eines Grabes berechtigt zur Beisetzung eines Verstorbenen auf die Dauer der Ruhefristen nach Art. III. Abs. 3.
(3) Ein neues Grab wird nicht beigestellt, wenn auf dem Friedhof bereits ein Grab besteht, in das die Leiche beigesetzt werden kann.
(4) a) Das Grabnutzungsrecht wird durch die Bezahlung eines privatrechtlichen Entgeltes erworben. Die Höhe dieses Entgeltes beträgt auf die Dauer der Ruhefrist nach
1) Art. III. Abs. 3 lit. a (10 Jahre)
für ein Einzelgrab € 150,00
für ein Doppelgrab € 300,00
für ein Urnengrab € 350,00
2) Art. III. Abs. 3 lit. c (jährliche Verlängerung der Grabstelle) € 30,00 /Jahr.
b) Je Sterbefall ist für die Entsorgung von Blumen, Kränze, Gestecke, Kerzen
etc. eine pauschale Gebühr
in der Höhe von € 40,00
und für die Bentützung der Aufbahrungshalle eine pauschale Gebühr
in der Höhe von € 60,00
zu entrichten.
Der Kindergartenbeitrag ausgenommen dem Essen wird ab 1. September 2022 vom
Amt der Kärntner Landesregierung und dem Bund gefördert. Derzeitige Bestimmungen.
Ab 01.01.2024 72,00 Euro pro Monat für die Verpflegung.
7,00 Euro pro Monat Kreativ-/Bastelbeitrag.
Internetseite Tourismus
www.schiefling.at
Internetseite Gemeinde
www.schiefling.gv.at
Parteienverkehr
Mo bis Fr 08.00 - 12.00 Uhr
Di und Do 13.00 - 16.00 Uhr
Sprechstunden des Bürgermeisters
Donnerstags, von 13.00 - 17.00 Uhr
bitte um telefonische Vereinbarung