Die Stimmberechtigten können innerhalb des von der Landeswahlbehörde gemäß § 7 des Kärntner Volksbegehrensgesetzes
festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist von Dienstag, den 21. April 2020, bis einschließlich Montag, 27. April 2020 zu
nachstehenden Öffnungszeiten am Gemeindeamt möglich: