Der Gefahrenzonenplan für den Rakouzabach in den Gemeinden Schiefling am Wöthersee und Keutschach am See im Zuständigkeitsbereich der Bundeswasserbauverwaltung wird in der
Zeit vom Freitag, den 21. Februar 2020, bis Freitag, den 20. März 2020, in den betroffenen Gemeiinden und im Amt der Kärntner Landesregierung, Abt. 12 - Wasserwirtschaft, UAbt. Klagenfurt, Flatschacher Str. 70, 9021 Klagenfurt am Wörthersee, 4. Stock, Zimmer 472, während der Amtsstunden öffentliche aufgelegt.
Es steht jedem frei, während dieser Zeit Einsicht in den Gefahrenzonenplan zu nehmen und allenfalls eine Stellungnahme abzugeben.
Für den Landeshauptmann:
DI Dr. Gernot Koboltschnig