Die Anträge können ab 15. Oktober 2021 bis 15. März 2022 im Gemeindeamt bei Frau Karin Ukovic eingebracht werden.
Dafür gelten folgende Einkommensgrenzen (Nettobeträge):
bei Alleinstehenden / Alleinerziehern | 960,00 |
bei alleinstehenden PensionistInnen (gilt nicht für Witwen/Witwer) die mindestens 360 Beitragsmonate der Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit erworben haben |
1.070,00 |
bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen (z.B. Ehepaare, Lebensgemeinschaften, Elternteil mit volljährigem Kind) |
1.510,00 |
Zuschläge für jede weitere Person | 250,00 |
Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 180,00
bei Alleinstehenden / Alleinerziehern | 1.190,00 |
bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen (z.B. Ehepaare, Lebensgemeinschaften, Elternteil mit volljährigem Kinder) |
1.640,00 |
Zuschläge für jede weitere Person | 250,00 |
Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 110,00