Um die Naturkatastrophen betroffene Bevölkerung bei der Behebung
von Elementarschäden finanziell unterstützen zu können, wurde der
Katastrophenfonds eingerichtet.
Antragsveraussetzungen:
Antragsberechtigt sind physiche Personen, juristische Personen (mit
Ausnahme von Gebietskörperschaften) und Interessentengemeinschaften
(z.B. Weggemeinschaften) in deren Vermögen sich der Katastrophenschaden
ereignet hat oder in deren Lebensbereich durch das Ereignis eine schwerwiegende
Wirkung eingetreten ist.
Antragstellung:
Die Antragstellung hat binnen 6 Monaten nach Eintritt des Schadenereignisses im Wege
jenes Gemeindeamtes zu erfolgen, in dessen Wirkungsbereich sich der Katastrophenschaden
ereignet hat (Ausnahme: begründete Härtefälle, Antragstellung bis zu 1 Jahr verlängerbar).
Unterlagen, die dem Antrag beizulegen sind:
Siehe Merkblatt
Nähere Infomationen erhalten Sie am Gemeindeamt unter 04274 2275.
Richtlinien
Merkblatt Privatpersonen
Merkblatt Interessentengemeinschaft