Die Anträge können ab 01. Oktober 2024 bis 31. März 2025 im Gemeindeamt bei Frau Karin Ukovic eingebracht werden.

Dafür gelten folgende Einkommensgrenzen (Nettobeträge):

Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 180,00

bei Alleinstehenden / Alleinerziehern 1.270,00
bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen (z.B. Ehepaare, Lebensgemeinschaften, Elternteil
mit volljährigem Kind)                                                                 
 1.840,00
Zuschläge für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person (auch Minderjährige)                                               360,00

 

Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 110,00

 

bei Alleinstehenden / Alleinerziehern                                                 1.510,00
bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen (z.B. Ehepaare, Lebensgemeinschaften, Elternteil
mit volljährigem Kind)                                                                        
2.080,00
Zuschläge für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person (auch Minderjährige)                                                360,00

 

 

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