Die Anträge können ab 01. Oktober 2024 bis 31. März 2025 im Gemeindeamt bei Frau Karin Ukovic eingebracht werden.
Dafür gelten folgende Einkommensgrenzen (Nettobeträge):
Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 180,00
bei Alleinstehenden / Alleinerziehern | 1.270,00 |
bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen (z.B. Ehepaare, Lebensgemeinschaften, Elternteil mit volljährigem Kind) |
1.840,00 |
Zuschläge für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person (auch Minderjährige) | 360,00 |
Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 110,00
bei Alleinstehenden / Alleinerziehern | 1.510,00 |
bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen (z.B. Ehepaare, Lebensgemeinschaften, Elternteil mit volljährigem Kind) |
2.080,00 |
Zuschläge für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person (auch Minderjährige) | 360,00 |