Die Aneinanderreihung von schweren Unwettern in den vergangenen Tagen und Wochen in Form von Hangrutschungen, Dauerregenfällen und Überflutungen, sowie der dadurch bedingte stetige Anstieg der Grundwasserpegel haben nicht nur einen immensen, kaum überschaubaren Schaden an Natur, Gebäuden, Verkehrswegen und der Stromversorgung angerichtet und eine Spur der Verwüstung hinterlassen, sondern auch unsägliches Leid und tiefste Verzweiflung über die Kärntner Bevölkerung gebracht. Es zeigt sich einmal mehr, wie wichtig es ist, dass alle mithelfen und, dass vor allem rasch geholfen wird.
Zu diesem Zweck stellt die Kärntner Landesregierung Mittel aus der „Hilfe für Menschen in besonderen Lebensverhältnissen“ zur Verfügung. Dabei soll den Betroffenen
- für Schäden (Kategorie 1) von € 5.000* bis zu einer Höhe von Euro 10.000,00 eine Soforthilfe bis zu Euro 1.000,00,
- für Schäden (Kategorie 2) bis zu einer Höhe von Euro 30.000,00 eine Soforthilfe bis zu Euro 3.000,00,
- für Schäden (Kategorie 3) bis zu einer Höhe von Euro 50.000,00 eine Soforthilfe bis zu Euro 5.000,00,
- für Schäden (Kategorie 4) über einer Höhe von Euro 50.000,00 eine Soforthilfe bis zu Euro 10.000,00
gewährt werden.
*Eine Berücksichtigung von Schäden unter € 5.000 ist nicht möglich.
Antragstellung am Gemeindeamt!
Sie werden außerdem gebeten, in Ihrer Gemeinde, die übermittelte Liste mit allen Daten der Antragsteller*innen zu führen bzw. zu befüllen. Die Liste ist wöchentlich zu übermitteln (bitte bis spätestens Freitagnachmittag) per E-Mail an:
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Diese Daten werden bei uns von allen Gemeinden zusammengefügt und der Abteilung 3, UA Katastrophenschutz elektronisch weitergeleitet. In Folge werden weitere Fördermöglichkeiten ausgelotet bzw. Daten Hilfsorganisationen zur möglichst bedarfsgerechten Verteilung der Mittel zur Verfügung gestellt.
Darüber hinaus wird es anhand dieser Daten zu einer nachprüfenden Kontrolle von mind. 25% der Anträge seitens der Abteilung 4 - Soziales kommen.