Aktuelles
Tourismus
Hier finden Sie die Abgaben bzw. Gebühren der Marktgemeinde Schiefling am Wörthersee:
Haushaltsabgaben
Tourismusabgaben
Sonstige Abgaben
Kanalanschlussgebühr
pro Bewertungseinheit (100 m²) € 3.500,00 inkl. MwSt.
Kanalbenützungsgebühr
pro Bewertungseinheit (100 m²) pro Jahr € 292,00 inkl. MwSt.
Wasseranschlussgebühr
pro Bewertungseinheit (100 m²) € 2.500,00 inkl. MwSt.
Benützungsgebühr
pro m³ € 2,08 inkl. MwSt.
Bereitstellungsgebühr
Die Höhe der jährlichen Bereitstellungsebühr wird mit dem 40-fachen des Gebührensatzes
(Höhe der Benützungsgebühr) festgelegt.
Bereitstellungsgebühr ab 1.1.2026
| Fassungsvermögen (l) | Kosten pro Jahr (€) inkl. MwSt. |
|---|---|
| bis 3.600 l | 80,00 EUR |
| von 3.601 l bis 7.200 l | 160,00 EUR |
| von 7.201 l bis 10.800 l | 240,00 EUR |
| von 10.801 l bis 14.400 l | 320,00 EUR |
| von 14.401 l bis 18.000 l | 400,00 EUR |
| von 18.001 l bis 21.600 l | 480,00 EUR |
| von 21.601 l bis 25.200 l |
560,00 EUR |
| von 25.201 l bis 28.800 l | 640,00 EUR |
| von 28.801 l bis 32.400 l | 720,00 EUR |
| über 32.400 l | 800,00 EUR |
Müllwertkarten
| Fassungsvermögen (l) | Kosten pro Jahr (€) inkl. Mwst. |
|---|---|
| 90 l Sack / 90 l Mülltonne | 4,13 EUR |
| 110 l Mülltonne | 5,05 EUR |
| 120 l Mülltonne | 5,50 EUR |
| 240 l Mülltonne | 11,00 EUR |
| 770 l Container | 33,95 EUR |
| 1.100 l Container | 48,32 EUR |
| 90 l Müllsack im Sonderbereich | 3,90 EUR |
Auf die Größenklassen der Wohnungen entfallende monatliche Abgabenhöhe im
Gebietsteil A:
mit den Ortschaften (Ortsbereichen) Schiefling, Auen, Farrendorf, Goritschach,
Dobitschnig, Zauchen (nördlich der KeutschacherLandesstraße) und
Albersdorf (nördlich der Keutschacher Landesstraße)
| Nutzfläche | EUR |
| bis 30 m² | 11,80 EUR |
| von mehr als 30 m² bis 60 m² | 23,60 EUR |
| von mehr als 60 m² bis 90 m² | 41,30 EUR |
| von mehr als 90 m² | 64,80 EUR |
Gebietsteil B:
mit den Ortschaften (Ortsbereichen) Techelweg, Roda, Zauchen
(südlich der Keutschacher Landesstraße), Albersdorf (südlich der
Keutschacher Landesstraße), Penken-Hafnerseeweg
| Nutzfläche | EUR |
| bis 30 m² |
10,00 EUR |
| von mehr als 30 m² bis 60 m² |
20,00 EUR |
| von mehr als 60 m² bis 90 m² | 35,00 EUR |
| von mehr als 90 m² |
55,00 EUR |
Gebietsteil C:
mit den Ortschafen Aich, Penken, Ottosch, Roach, Raunach, St. Kathrein
| Nutzfläche | EUR |
| bis 30 m² |
8,30 EUR |
| von mehr als 30 m² bis 60 m² |
16,50 EUR |
| von mehr als 60 m² bis 90 m² |
29,50 EUR |
| von mehr als 90 m² |
41,30 EUR |
Zone und Zeitraum ganzjährig
| Zeitraum | EUR |
| Jänner bis Dezember | 2,00 EUR |
Nächtigungstaxe ganzjährig
alle Zonen € 0,70
Ausgenommen von der Ortstaxenpflicht sind:
| EUR | |
|---|---|
| Wohnung bis 60 m²/ Jahr | 200,00 EUR |
| Wohnung 60 -100 m²/ Jahr | 300,00 EUR |
| Wohnung über 100 m²/ Jahr | 400,00 EUR |
| EUR | |
| für einen Hund jährlich | 35,00 EUR |
| je weiteren Hund jährlich | 48,00 EUR |
| Hundemarke | 4,00 EUR |
Auszug aus der Friedhofsverordnung vom 17.12.2009
V. Nutzungsrecht
(1) Durch den Erwerb eines Grabes erhält der Berechtigte lediglich ein Nutzungsrecht nach Maßgabe dieser Friedhofsordnung.
(2) Der Erwerb eines Grabes berechtigt zur Beisetzung eines Verstorbenen auf die Dauer der Ruhefristen nach Art. III. Abs. 3.
(3) Ein neues Grab wird nicht beigestellt, wenn auf dem Friedhof bereits ein Grab besteht, in das die Leiche beigesetzt werden kann.
(4) a) Das Grabnutzungsrecht wird durch die Bezahlung eines privatrechtlichen Entgeltes erworben. Die Höhe dieses Entgeltes beträgt auf die Dauer der Ruhefrist nach
1) Art. III. Abs. 3 lit. a (10 Jahre)
für ein Einzelgrab € 150,00
für ein Doppelgrab € 300,00
für ein Urnengrab € 350,00
2) Art. III. Abs. 3 lit. c (jährliche Verlängerung der Grabstelle) € 30,00 /Jahr.
b) Je Sterbefall ist für die Entsorgung von Blumen, Kränze, Gestecke, Kerzen
etc. eine pauschale Gebühr
in der Höhe von € 40,00
und für die Bentützung der Aufbahrungshalle eine pauschale Gebühr
in der Höhe von € 60,00
zu entrichten.
Der Kindergartenbeitrag ausgenommen dem Essen wird ab 1. September 2022 vom
Amt der Kärntner Landesregierung und dem Bund gefördert. Derzeitige Bestimmungen.
Ab 01.01.2024 72,00 Euro pro Monat für die Verpflegung.
7,00 Euro pro Monat Kreativ-/Bastelbeitrag.
Gemeindeförderungen
Landesförderungen
Es stehen Ihnen folgende Online- Formulare zur Verfügung , die einerseits über help.gv.at und andererseits über amtsweg.gv.at abgewickelt werden. Es sind damit landesweit einheitliche Formulare realisiert worden.
Das Zentrale Personenstandsregister (ZPR), ist ein bundesweit eingesetztes Register bei allen Personenstandsbehörden, in dem die Daten über Personenstandsfälle (Geburt, Ehe, Eingetragene Partnerschaft, Tod) und damit in Zusammenhang stehende Sachverhalte (z. B. Namen) erfasst werden.
Mit 1. November 2014 werden alle Personenstandsfälle und damit im Zusammenhang stehende Sachverhalte (z. B. Namen) in das ZPR eingetragen. Sie sind damit bundesweit für alle Personenstandsbehörden verfügbar. Sind alle Daten für Urkunden vorhanden, so können Personenstandsurkunden und Auszüge bei jeder Personenstandsbehörde ausgestellt werden.
Herzliche Willkommen beim Online-Flohmarkt der Marktgemeinde Schiefling am Wörthersee!
Haben Sie was zu verkaufen, verschenken - schicken Sie uns per E-mail ihren gewünschten Eintrag.
Wir stellen diesen dann Online!
Internetseite Tourismus
www.schiefling.at
Internetseite Gemeinde
www.schiefling.gv.at
Parteienverkehr
Mo bis Fr 08.00 - 12.00 Uhr
Di und Do 13.00 - 16.00 Uhr
Sprechstunden des Bürgermeisters
Donnerstags, von 13.00 - 17.00 Uhr
bitte um telefonische Vereinbarung